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   LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1349/10   

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https://dejure.org/2011,16340
LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1349/10 (https://dejure.org/2011,16340)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2011 - 13 Sa 1349/10 (https://dejure.org/2011,16340)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 13 Sa 1349/10 (https://dejure.org/2011,16340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung; außerordentlich; ordentlich; Konkurrenz; Wettbewerb; Tätigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
    Kündigung; außerordentlich; ordentlich; Konkurrenz; Wettbewerb; Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwiegendes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers bei dessen unwirksamer Kündigung wegen einer angeblichen Konkurrenztätigkeit; Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zu konkreten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nebentätigkeit für Konkurrenzunternehmen - Geheimnisverrat

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zu konkreten Wettbewerbshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1349/10
    Es wäre jetzt im Rahmen der für Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe geltenden abgestuften Darlegungs- und Beweislast an der Beklagten gewesen, weitere Nachforschungen anzustellen und den Vortrag zu widerlegen ( vgl. zuletzt BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1349/10
    Allerdings verletzt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - NZA-RR 2010, 461 m.w.N.) der Arbeitnehmer seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers nach § 241 Abs. 2 BGB erheblich und kann deshalb Anlass für eine Kündigung geben, wenn er während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit ausübt.
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